Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz einer betroffenen Person keine Auskunft über die Herkunft gespeicherter Daten und keine Einblicke in operative Vorgänge geben muss. Im konkreten Fall hatte ein Repräsentant der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands geklagt, nachdem ihm Teile seiner Auskunftsanfrage verweigert worden waren. Das Gericht sah die Auskunftserteilung durch den Verfassungsschutz als vollständig und die Geheimhaltung im Interesse des Staatswohls als gerechtfertigt an.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt, der Lärmschutzauflagen für den IRONMAN Frankfurt und eine Anwohner-Hotline forderte. Der Antragsteller konnte laut Gericht nicht hinreichend darlegen, dass mit unzumutbarem Freizeitlärm zu rechnen sei. Eine Anordnung zusätzlicher Auflagen sei im Eilverfahren daher nicht gerechtfertigt.
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen 84-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie weiterer Delikte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er im März 2024 einen schweren Verkehrsunfall in Berlin verursachte, bei dem eine belgische Touristin und ihr vierjähriges Kind starben. Der Angeklagte erlitt vor dem Unfall einen Herzanfall, war jedoch laut Gericht bereits zuvor wegen seiner bekannten Herzerkrankung nicht mehr fahrtauglich. Der Schuldspruch gründet auf dem Vorwurf, trotz erheblicher Gesundheitsrisiken ein Fahrzeug geführt zu haben.
Das Oberlandesgericht Köln hat am 27. Juni 2025 entschieden, dass die als „Dubai-Schokolade“ vermarkteten Produkte irreführend bezeichnet und daher unzulässig sind, da sie nicht in Dubai hergestellt wurden. Der Senat stellte klar, dass bereits der Eindruck einer geografischen Herkunft genügt, um eine Irreführung anzunehmen, wenn noch ein erheblicher Teil der Verbraucher diesen Begriff mit einem konkreten Ort verbindet. Die Urteile ergingen im Eilverfahren und sind rechtskräftig.
Der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Jörg Sander hat heute Dr. Jana Lorenz die Ernennungsurkunde zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht ausgehändigt. Sie übernimmt den Vorsitz im 14. Senat, der Verfahren vor allem aus dem Wohnrecht, Prüfungsrecht, kommunalen Steuerrecht und Asylrecht betreffend das Herkunftsland Syrien bearbeitet.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die von der Stadt verfügte Verlegung einer für den 28. Juni 2025 angemeldeten Kundgebung am Nikolaiort abgelehnt. Zur Begründung verwies das Gericht auf frühere Lärmbeschwerden sowie Störungen durch den Veranstalter und sah daher die Verlegung auf alternative Plätze als verhältnismäßig an. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen mit Beschwerde angefochten werden.
Mit einem Festakt hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 26.06.2025 sein 75-jähriges Bestehen begangen. Der Präsident des BFH Dr. Hans-Josef Thesling begrüßte Repräsentanten aus Bund und Ländern, Staat und Kirche, in- und ausländische Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsbarkeit, der Wirtschaft und der Steuerrechtswissenschaft.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Eilantrag von GFS, IG Metall und DGB Nord gegen vorbeugende Auflagen für das Festival „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt, da das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den vorzeitigen Rechtsschutz nicht gegeben sei. Streitpunkt sind vor allem Parkflächen der Gemeinde Gägelow und ein angekündigtes Alkoholverbot, zudem wird die Versammlungsqualität der Veranstaltung von der Behörde angezweifelt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und die Antragsteller können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der „Kaiserreichsgruppe“ erhoben, die einen gewaltsamen Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geplant hatte. Die Gruppe strebte an, durch Sabotageakte, darunter Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung und die Entführung eines Bundesministers, bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Den Angeklagten wird Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat Nemer R. am gestrigen Tag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-jährige Angeklagte muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Freizeitarbeit leisten, an einem Kompetenztraining teilnehmen und 4.000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Beamtin zahlen. Die Strafe wurde gemäß § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt, da es sich um seine erste Verurteilung handelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, wenn diese ausschließlich zur Verbreitung persönlichkeitsverletzender Inhalte genutzt werden. In dem konkreten Fall sah das Gericht in mehreren beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen gegenüber der Klägerin eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Kontenlöschung sei gegenüber einer bloßen Löschung der einzelnen Beiträge das wirksamere Mittel, um künftigen Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. erhoben, der unter anderem der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verdächtigt wird. Er soll 2024 einem österreichischen Jugendlichen bei der Planung eines IS-inspirierten Anschlags auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien geholfen haben – unter anderem durch Übersetzung einer Bombenbauanleitung und Herstellung von IS-Kontakten. Der Beschuldigte befindet sich derzeit auf freiem Fuß.