Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Zum 16. Juli 2025 übernehmen Dr. Margot Buttmann, Doris Nückel und Astrid Vincenc die Präsidentschaften an den Sozialgerichten Nürnberg, Regensburg und München. Sie bringen langjährige Erfahrung in Justiz, Verwaltung und internationaler Zusammenarbeit mit und zählen laut Landessozialgerichtspräsident Günther Kolbe zu den Spitzenkräften der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. Kolbe selbst geht zum 1. Juli 2025 in den Ruhestand; seine Nachfolgerin wird Dr. Edith Mente.
Das Arbeitsgericht Halle steht ab dem 1. Juli 2025 unter neuer Führung. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat Christine Linné das Amt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 übertragen. Linné tritt die Nachfolge von Jürgen Frantz an, der mit Beginn des neuen Monats in den Ruhestand wechselt.
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Haltung von Hähnen und Bienenvölkern in einem Kölner Wohngebiet unzumutbare Beeinträchtigungen für Nachbarn darstellen kann und deren Unterlassung zu Recht angeordnet wurde. Zugleich verpflichtete es die Kläger auf Widerklage des Nachbarn zur Entfernung mehrerer Bäume entlang der Grundstücksgrenze wegen Verstoßes gegen die Abstandsregelungen des Nachbarrechts. Die Entscheidung betont die Bedeutung des objektiven Maßstabs bei nachbarrechtlichen Immissionen und die Bindung an gesetzliche Vorgaben.
Zum 1. Juli 2025 übernimmt das Oberlandesgericht Hamm zahlreiche neue Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen, um Spezialisierung und Effizienz in der Justiz zu stärken. Künftig entscheidet es landesweit unter anderem über Berufungen in Verfahren freier Berufe, Musterverfahren im Kapitalanlagerecht, Produkthaftungsklagen und Verbraucherstreitigkeiten. Auch Fragen zur leitungsgebundenen Energieversorgung sowie Landwirtschaftssachen in zweiter Instanz werden zentral in Hamm bearbeitet.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Matthias Plöger am Montag, 30. Juni 2025, in Düsseldorf zum neuen Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Arnsberg ernannt. Der 49-jährige Jurist folgt damit auf Christian Petlalski, der im März 2025 die Leitung der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommen hat.
Das Verwaltungsgericht Trier hat zwei Eilanträge von Anwohnern gegen den geplanten Baubeginn von Hochsicherheitspollern in der Dietrichstraße abgelehnt, da kein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Rechte zu erwarten sei. Die Poller sollen die Sicherheit am Trierer Hauptmarkt erhöhen, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke wesentlich zu beeinträchtigen, und temporäre Einschränkungen durch die Bauarbeiten wurden als zumutbar bewertet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Ein Münchner erhielt vom Amtsgericht München recht, nachdem ein von ihm versendeter Laptop im Wert von über 2.900 Euro auf dem Transportweg verschwunden war und stattdessen drei Packungen Mehl beim Empfänger ankamen. Das Gericht sprach ihm Schadensersatz in voller Höhe zu, da seine Schilderungen plausibel waren und durch Belege wie Quittung, Fotos und Zeugenaussagen gestützt wurden. Der Paketdienstleister muss nun sowohl den Laptop-Wert als auch die Versandkosten erstatten.
Das Bundesverfassungsgericht plant für das Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 44,8 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders deutlich steigen die Personalausgaben, die sich infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf 32,3 Millionen Euro erhöhen. Auch die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse steigen auf 4,5 Millionen Euro, unter anderem wegen erhöhter Erstattungen an die Länder für Bundesbauaufgaben.
Ein 16-jähriger Schüler, der auf dem Schulgelände verbotene Waffen an Mitschüler verkauft hatte, bleibt zu Recht bis Schuljahresende vom Unterricht ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies seinen Eilantrag ab und stellte klar, dass das öffentliche Interesse am Schutz des Schulfriedens den Fortbestand des Schulverhältnisses überwiegt. Die Richter betonten, dass bei derart schwerem Fehlverhalten keine milderen Maßnahmen erforderlich seien.
Im Streit um den Hund „Alex“, der während einer nichtehelichen Beziehung angeschafft wurde, hat das Landgericht Bamberg entschieden, dass die Klägerin als alleinige Eigentümerin gilt und das Tier vom Ex-Partner herausverlangen darf. Maßgeblich war nicht die emotionale Bindung, sondern allein das Eigentum, das sich aus dem „Adoptionsvertrag“ sowie Versicherungsunterlagen und der Hundesteuerpflicht der Klägerin ergab. Das Berufungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Forchheim; das Urteil ist rechtskräftig.
Wer sich freiwillig tätowieren lässt und infolgedessen erkrankt, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und bewertete die Entzündung einer Tätowierung als selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Eine Tätowierung sei ein bewusst eingegangenes Gesundheitsrisiko und damit keine unverschuldete Erkrankung im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Auskunftsansprüche zweier Vertreterinnen der MLPD zu den über sie gespeicherten Daten erneut bearbeiten und neue Bescheide erlassen muss. Grund dafür waren erhebliche Mängel bei der Datenrecherche und Widersprüche in den behördlichen Erklärungen, die eine gerichtliche Überprüfung verhinderten. Die beantragte Akteneinsicht wurde hingegen rechtskonform abgelehnt, da das Landesrecht kein entsprechendes Einsichtsrecht vorsieht.