
Schleswig, 25. September 2025 (JPD) – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts (KBA) für den Volkswagen Golf Plus TDI (Motortyp EA 189 Euro 5) für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts enthielt das im Jahr 2016 genehmigte Software-Update zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung. Damit muss das KBA die Volkswagen AG verpflichten, in einem angemessenen Zeitraum wirksame Abhilfemaßnahmen zur Einhaltung des geltenden Rechts zu ergreifen.
Das Gericht bestätigte mit dieser Entscheidung das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Februar 2023. Konkret beanstandeten die Richter die Abschaltung der Abgasrückführung bei Temperaturen unter zehn Grad Celsius, das sogenannte Thermofenster, sowie bei niedrigem Umgebungsdruck oberhalb von 1.000 Höhenmetern. Beide Mechanismen seien nach europäischem Recht unzulässig, da sie die Emissionsminderung in weiten Teilen der Europäischen Union erheblich einschränken. Eine Ausnahme zum Schutz des Motors komme nicht in Betracht, weil große Teile des EU-Gebiets von den betroffenen Bedingungen regelmäßig erfasst seien.
Volkswagen und unzulässige Abschalteinrichtungen im Abgasskandal
Nach Ansicht des Senats dienten die EU-Vorgaben dem Schutz der Bevölkerung vor lokal erhöhten Stickoxidwerten. Daher sei nicht entscheidend, ob die beanstandeten Abschalteinrichtungen im gesamten Unionsgebiet wirksam seien. Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Volkswagen und das KBA können jedoch binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde gegen die Nichtzulassung einlegen.
Die Entscheidung verstärkt die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals und betont erneut, dass unzulässige Abschalteinrichtungen den Gesundheitsschutz in der Europäischen Union erheblich beeinträchtigen.