Saarbrücken, 22. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat den Bebauungsplan „Zum Dollberg 22a“ der Gemeinde Nonnweiler für unwirksam erklärt. Der 2. Senat des Gerichts folgte damit dem Normenkontrollantrag benachbarter Grundstückseigentümer. Die Entscheidung erging aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 (Az. 2 C 107/24).

Die Revision gegen das Urteil wurde vom OVG nicht zugelassen. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Das Urteil betont die rechtlichen Anforderungen an Bebauungspläne und die Rechte der Anwohner im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung.


OVG Saarland erklärt Bebauungsplan „Zum Dollberg 22a“ für unwirksam

Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht die Bedeutung der Normenkontrolle durch betroffene Grundstückseigentümer. Bebauungspläne müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie den planungsrechtlichen Anforderungen. Das Urteil stärkt die Rechte von Anwohnern gegen unrechtmäßige Planungen auf kommunaler Ebene.

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