Stadt Hilchenbach verliert Streit um Berechnung von Abwasserabgaben

Münster, 24.09.2026 (JPD) – Das Land Nordrhein-Westfalen durfte die von der Stadt Hilchenbach zu zahlenden Abwasserabgaben für die Jahre 2014 bis 2017 auf Grundlage geschätzter Schmutzwassermengen berechnen. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte Abgaben von insgesamt rund 450.000 Euro und änderte damit anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Arnsberg.

Für die Schätzung hatte das Land unter anderem Daten von zwei Niederschlagsmessstationen sowie des Deutschen Wetterdienstes herangezogen. Nach Auffassung des OVG war diese Methode geeignet, die von Niederschlag unbeeinflussten Schmutzwassermengen zu bestimmen.

Bei einer Mischkanalisation könne die Jahresschmutzwassermenge technisch nicht unmittelbar gemessen werden. Deshalb sei eine Hochrechnung anhand von Trockenwetterabflüssen zulässig. Im konkreten Fall hätten die verwendeten Messdaten die Niederschlagsverhältnisse im Einzugsgebiet der Kläranlage hinreichend abgebildet.

Die Stadt habe nicht nachweisen können, dass weitere Niederschlagseinflüsse bei der Berechnung zu Unrecht unberücksichtigt geblieben seien.

Das OVG ließ die Revision nicht zu. Dagegen kann die Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Aktenzeichen: 9 A 2580/20, 9 A 2581/20, 9 A 2604/20 und 9 A 2605/20

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