Kreis Olpe: Wolf „Milan“ darf vorerst nicht abgeschossen werden

14. Juli 2026 (JPD). Der Wolf GW1896m mit dem Namen „Milan“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kreises Olpe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen.

Der Kreis hatte im Juni für vier Jagdreviere bis zum 31. Juli 2026 befristete Abschussgenehmigungen erteilt. Damit sollten weitere Schäden durch das Reißen von Nutztieren verhindert werden. Auf Antrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Vollziehung einer der Genehmigungen gestoppt.

Nachweise zum Herdenschutz unzureichend

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts weist die Abschussgenehmigung Ermessensfehler auf. Der Kreis habe nicht hinreichend belegt, dass der Wolf gelernt habe, wirksame Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.

Von 56 untersuchten Rissfällen in Nordrhein-Westfalen sei nur in neun Fällen ein Grundschutz vorhanden gewesen. Lediglich in einem dieser Fälle habe dieser keine Mängel aufgewiesen. Zudem habe der Kreis keine ausreichenden Informationen zu den Einzäunungen und sonstigen Schutzmaßnahmen in den betroffenen Jagdrevieren eingeholt.

Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung müssten sowohl die Interessen der Nutztierhalter als auch der rechtliche Schutzstatus des Wolfs berücksichtigt werden. Dabei seien unter anderem die technische Umsetzbarkeit und die Kosten von Herdenschutzmaßnahmen, die bislang verursachten Schäden sowie die Zahl gefährdeter Nutztiere einzubeziehen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 16 B 674/26
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 726/26

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