Berlin, 16. Oktober 2025 (JPD) – Die umstrittene „Friedensstatue“ in Berlin-Moabit muss entfernt werden. Der Korea-Verband e.V. ist auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit seinem Antrag gescheitert, die Statue weiterhin auf dem Unionplatz aufstellen zu dürfen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das bereits den Eilantrag des Vereins abgelehnt hatte.

OVG bestätigt: Keine dauerhafte Duldung der „Friedensstatue“

Nach Auffassung des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts erfüllt die Beschwerde des Korea-Verbandes nicht die gesetzlichen Anforderungen. Die Begründung habe sich nicht hinreichend mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt. Der Verband hatte sich insbesondere gegen die vom Bezirksamt Mitte festgelegte Frist von zwei Jahren für die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum gewandt.

Das Bezirksamt Mitte hatte entschieden, die Statue zu entfernen, da die erlaubte Nutzungsdauer deutlich überschritten war. Die „Friedensstatue“, die seit 2020 auf dem Unionplatz steht, war ursprünglich nur befristet genehmigt worden. Nach der Verwaltungspraxis des Bezirksamts soll für Kunstwerke im öffentlichen Raum eine einheitliche Befristung gelten, um Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eine längere Duldung aufgrund des politischen oder kulturellen Inhalts eines Kunstwerks sei unzulässig.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte diese Praxis bereits gebilligt und betont, dass der Staat bei Entscheidungen über Kunst im öffentlichen Raum besonders an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden ist. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Einschätzung an und wies die Beschwerde zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: OVG 6 S 109/25 (Vorinstanz: VG 1 L 717/25)

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