Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des Bezirksamts Pankow von Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Januar 2024 (VG 24 L 305/23) zurückgewiesen. Gegenstand des Eilverfahrens ist die (erste) naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung vom 9. Oktober 2023, mit der das Bezirksamt der Antragstellerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Rodung von Bäumen und Sträuchern auf Grundstücken in Pankow untersagt hat. Die Antragstellerin möchte dort zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten errichten, die als Unterkünfte für Geflüchtete genutzt werden sollen. Das Verwaltungsgericht hatte dem Antrag der Bauherrin auf vorläufigen Rechtsschutz stattgeben (Pressemitteilung Nr. 3/24). Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb erfolglos.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2024 – OVG 11 S 2/24 –

(c) OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2024

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