Am gestrigen Tag händigte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg, Anke van Hove, 25 Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Ernennungsurkunden für den am 1. Oktober 2023 beginnenden Vorbereitungsdienst zum/zur Diplom-Rechtspfleger/-in aus. Die Anwärterinnen und Anwärter – von denen sieben bereits im ehemals mittleren Dienst der Justiz tätig waren und fünf von Ihnen die Ausbildung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bereits erfolgreich absolviert haben – konnten sich unter 253 Bewerbungen durchsetzen.

Das duale Studium dauert insgesamt drei Jahre. Zwei Jahre davon werden die Studierenden an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim die Theorie erlernen, die sie sodann in den praktischen Abschnitten von insgesamt einem Jahr bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft vertiefen können. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie den Fachhochschulabschluss „Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)“.

Auf die Nachwuchskräfte warten die vielfältige Aufgaben der Rechtspflege in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück.

Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. Oktober 2024 sind noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Oldenburg unter www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de oder unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de.

(c) OLG Oldenburg, 26.09.2023

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