Koblenz, 15. Dezember 2025 (JPD) – Im Staatsschutzverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige Nadine K. wegen der Versklavung einer Jesidin im Irak und in Syrien hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz das Urteil verkündet. Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Staatsschutzsenat reduziert Haftstrafe nach Teilaufhebung

Das Urteil basiert auf dem teilfreisprechenden Schuldspruch des 2. Strafsenats vom 21. Juni 2023, der durch den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 in einem Teilaspekt geändert wurde. Die Angeklagte war zuvor wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Versklavung, Freiheitsberaubung und sexuelle Gewalt, in Tateinheit mit weiteren schweren Straftaten, sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwies die Strafzumessung zur erneuten Entscheidung zurück, sodass der 4. Strafsenat lediglich über die Höhe der Strafe entschied.

Bei der Festlegung der neuen Freiheitsstrafe berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die Angeklagte zwischenzeitlich eine glaubhafte De-Radikalisierung gezeigt habe. Die Verurteilung umfasst weiterhin Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, Beihilfe zu sexueller Gewalt, Kriegsverbrechen gegen Personen durch sexuelle Gewalt sowie Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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