Die angeklagte 32-jährige IS-Rückkehrerin T. muss sich wegen Mitgliedschaft in einer im Ausland bestehenden terroristischen Vereinigung vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verantworten.

Nach islamistischer Radikalisierung soll sie am 15.03.2015 von Hamburg über die Türkei nach Syrien ausgereist sein, dort drei Tage später den als Kämpfer auf Seiten des sog. Isla-mischen Staates (IS) an Kampfhandlungen beteiligten M. geheiratet und mit diesem zusammen in einer vom IS finanzierten Wohnung im Bereich der Stadt Rakka gelebt haben. T. und ihr nach islamischem Recht angetrauter Ehemann wurden vom IS monatlich alimentiert und mit weiteren finanziellen Zuwendungen bedacht. Während M. die Angeklagte am 18.03.2015 im Umgang mit Waffen schulte, soll T., die zur Verteidigung des Gebiets des IS sowie zur Tötung etwaiger Angreifer dauernd bewaffnet war, mit einer AK 47 geschossen haben. Einen Tag später pries T. gegenüber der in Deutschland aufhältigen Zeugin Z. das Leben im IS an. Nach dem Tod ihres Ehemannes soll die Angeklagte vom IS finanziell entschädigt und in einem Frauenhaus für Witwen von „Gotteskriegern“ untergebracht worden sein.

Bei ihrem Versuch, in die Türkei einzureisen, wurde T. festgenommen und am 24.07.2015 nach Deutschland abgeschoben.

Der Prozess beginnt am Montag, den 25.03.2024 um 9:00 Uhr im Strafjustizgebäude in Hamburg.

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