Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 6. Juli 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 25. April 2023 gegen den 37-jährigen Zakaria B. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 2/23).

Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigt oder erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 6 Nr. 2 des Völkerstrafgesetzbuches, § 52 des Strafgesetzbuches).

Der Angeklagte soll sich im Oktober des Jahres 2012 in Aleppo als Kämpfer der regimenahen „Shabiha“-Miliz an bewaffneten Auseinandersetzungen mit Oppositionellen beteiligt haben und – nachdem hierbei vier Personen getötet worden seien – mit seinem Fuß gegen den Kopf von drei – auf der Ladefläche eines Pickup-Fahrzeugs verladenen – Leichen getreten und über die Leichen auf den Pickup aufgestiegen sein, bevor der Pickup mit den Leichen davongefahren sei.

Für Kriegsverbrechen gegen Personen sieht das Gesetz in Fällen, in denen eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt wird, eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, den 15. Februar 2024 um 10:00 Uhr im Oberlandesgericht Celle. Es sind Fortsetzungstermine bis in den Mai terminiert.

(c) OLG Celle, 18.01.2024

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