
München, 31. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht München hat den 41-jährigen Najem A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil erging nach einer 20-tägigen Hauptverhandlung vor dem 7. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Michael Höhne.
Najem A. wegen Mitgliedschaft im IS verurteilt
Das Gericht stellte fest, dass der irakische Staatsangehörige sich spätestens im Dezember 2016 dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) anschloss und bis August 2019 Mitglied blieb. Während dieser Zeit war Najem A. unter anderem für die sogenannte allgemeine Polizei des IS tätig und erhielt 2019 dafür auch eine Vergütung. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Januar 2023 wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingeleitet.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der IS ein Terrorregime errichtet und weltweit grausame Morde begangen habe, darunter Anschläge in Europa wie das Bataclan-Attentat 2015. Das Gericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf im Irak sichergestellte IS-Unterlagen, darunter Gehaltslisten, die den Angeklagten eindeutig als Mitglied auswiesen. Najem A. selbst hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Strafzumessung berücksichtigte die Gefährlichkeit und Gewalttätigkeit der Organisation. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Senat ordnete zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision kann innerhalb einer Woche beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.