München, 30. Oktober 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten Dieter S. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung staatsgefährdender Gewaltakte sowie geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Mitangeklagten Alexander J. und Alex D. erhielten jeweils 1 Jahr bzw. 6 Monate auf Bewährung für geheimdienstliche Aktivitäten. Das Gericht stützte sich auf umfassende Beweisaufnahmen, digitale Chatprotokolle und Zeugenaussagen, die eine Tätigkeit der Angeklagten für die Pyatnashka-Brigade und russische Geheimdienste bestätigten.


Oberlandesgericht München: Geheimdienstliche Tätigkeit und Terrorismus verurteilt

Dieter S. war 2014 in die Ukraine gereist und nahm an Kampfhandlungen der Pyatnashka-Brigade teil, einem militärischen Arm der „Volksrepublik Donezk“, der inzwischen offiziell Teil der russischen Streitkräfte ist. Im Jahr 2023 bot er seinem früheren Kommandeur an, Informationen aus Deutschland über militärische Infrastruktur, Bahnstrecken und Ölraffinerien zu beschaffen und gegen Entgelt weiterzugeben. Die gesammelten Daten sollten mögliche Sabotageaktionen erleichtern und politische Wirkung auf die deutsche Unterstützung der Ukraine entfalten.

Die beiden Mitangeklagten J. und D. waren ebenfalls in die Informationsbeschaffung involviert, ihre Tatbeiträge wurden jedoch als untergeordnet eingestuft. Die Bewährung der beiden Angeklagten wurde an die Zahlung von jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse gekoppelt.

Das Gericht wies alle Entlastungsbehauptungen der Angeklagten zurück: Aussagen, S. sei lediglich als „Schauspieler“ in der Brigade aufgetreten oder habe die Agententätigkeit nur vorgetäuscht, wurden durch Chatprotokolle und Fotos widerlegt. Die Richter bewerteten die Spionage und Sabotageplanung als besonders schweren Fall, während die Tatzeit in Donezk mildernd berücksichtigt wurde.

Die Untersuchungshaft von Dieter S. wurde fortgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung und die Bundesanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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