
Vor dem Oberlandesgericht Celle muss sich ab dem 6. August eine Frau aus Wolfsburg wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft im IS und Verletzung ihrer Erziehungspflicht verantworten. Die 33-Jährige soll sich in Syrien der Terrororganisation angeschlossen und ihren Ehemann, einen IS-Richter, unterstützt haben.
Vor dem Oberlandesgericht Celle beginnt am 6. August 2025 ein Staatsschutzverfahren gegen eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige aus Wolfsburg. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Frau vor, sich spätestens im Jahr 2015 in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen und ihren Ehemann, der dort als Scharia-Richter und Kämpfer tätig gewesen sein soll, unterstützt zu haben. Die Angeklagte soll unter anderem den gemeinsamen Haushalt geführt und damit zur Aufrechterhaltung der Strukturen des IS beigetragen haben.
Nach den Ermittlungen reiste die Angeklagte mit ihren zwei minderjährigen Kindern von Deutschland aus nach Syrien aus, wo sie sich der terroristischen Vereinigung anschloss. Im Januar 2017 kehrte sie mit den Kindern nach Deutschland zurück. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrem Verhalten eine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch sowie eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB.
Die Frau befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Gegen sie wird unter dem Aktenzeichen 4 St 1/25 verhandelt. Zuständig ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle, der landesweit für besonders gravierende Straftaten im Bereich des politischen Extremismus und Terrorismus zuständig ist.
Das Verfahren reiht sich ein in eine Serie von Staatsschutzprozessen gegen sogenannte Syrien-Rückkehrer. Bereits am 23. Mai 2025 hatte ein anderer Senat des OLG Celle eine Rückkehrerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Verurteilte war nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden zeitweise mit demselben IS-Funktionär verheiratet gewesen wie die nun Angeklagte – nach islamischem Ritus.
Die Hauptverhandlung beginnt am 6. August 2025 um 9:30 Uhr im Saal H 94 des Oberlandesgerichts Celle. Weitere Termine sind bis Mitte September anberaumt. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.