Mehr Telefonüberwachung in Strafverfahren im Jahr 2024

Bonn, 26. Juni 2026 (JPD). Die Telekommunikationsüberwachung in Strafverfahren ist im Jahr 2024 deutlich häufiger angeordnet worden als im Vorjahr. Das geht aus den vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Jahresstatistiken zu Maßnahmen nach der Strafprozessordnung hervor.

Bundesweit wurden Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a Strafprozessordnung im Jahr 2024 in 5.538 Verfahren angeordnet. Das entspricht einem Anstieg um 11,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem 4.970 Verfahren erfasst wurden. Die Zahl der Überwachungsanordnungen stieg auf insgesamt 16.868. Davon entfielen 13.779 auf Erstanordnungen und 3.089 auf Verlängerungsanordnungen. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 15.934 Anordnungen.

Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung blieb dagegen auf niedrigem Niveau. Dabei wird die Überwachung durch Eingriff in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System ermöglicht. Im Jahr 2024 wurden hierzu 97 Anordnungen erlassen, nach 96 im Vorjahr. Tatsächlich durchgeführt wurden 64 Maßnahmen. Wie in den Vorjahren lag den Überwachungsmaßnahmen besonders häufig der Verdacht von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zugrunde.

Online-Durchsuchungen nach § 100b Strafprozessordnung blieben auch 2024 selten. Sie wurden bundesweit in 16 Verfahren angeordnet und in 15 Verfahren durchgeführt. Im Vorjahr waren es zehn angeordnete und sieben durchgeführte Verfahren. Die Gesamtzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen blieb mit 32 nahezu unverändert.

Nahezu stabil entwickelten sich die Verkehrsdatenabfragen nach § 100g Strafprozessordnung. Die Zahl der Verfahren stieg nur leicht von 22.519 im Jahr 2023 auf 22.749 im Jahr 2024. Insgesamt wurden 34.663 Erst- und Verlängerungsanordnungen erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 0,6 Prozent.

Deutlicher fiel der Zuwachs bei der Abfrage von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten nach § 100k Strafprozessordnung aus. Nach § 100k Absatz 1 Strafprozessordnung wurden 2024 bundesweit in 254 Verfahren insgesamt 319 Anordnungen erlassen. Im Vorjahr waren es 246 Anordnungen in 207 Verfahren. Das Bundesamt für Justiz weist allerdings darauf hin, dass die Entwicklung wegen der noch jungen Statistik und vergleichsweise niedriger absoluter Zahlen vorsichtig zu bewerten sei.

Die Statistiken weisen aus, wie häufig Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b, 100g und 100k Strafprozessordnung angeordnet wurden. Sie enthalten zudem Angaben dazu, aufgrund welcher Katalogtaten die Überwachungsmaßnahmen erfolgt sind. Die Übersichten sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz abrufbar.

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