In dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg (324 O 228/23) hat heute die mündliche Verhandlung über den Widerspruch der Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung vom 14. Juli 2023 stattgefunden, mit der Teile der Spiegel-Berichterstattung vom 10. Juni 2023 in Bezug auf Rammstein-Konzerte und den Antragsteller untersagt worden waren. Die zuständige Kammer des Landgerichts hat durch Urteil vom heutigen Tag die einstweilige Verfügung vom 14. Juli 2023 bestätigt und hält damit an der Untersagung der fraglichen Passagen im Kontext der damaligen Berichterstattung fest.

Schriftliche Urteilsgründe liegen bei dieser Form der Verkündung noch nicht vor und werden erst im Nachhinein abgesetzt.

Gegen das Urteil steht der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der Berufung zu, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte.

(c) LG Hamburg, 25.08.2023

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