
Im Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Ballweg war nur wegen geringfügiger Steuerdelikte verwarnt und in wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Im Strafverfahren gegen den Gründer der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, haben sowohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart als auch die Verteidigung Revision gegen das am 31. Juli verkündete Urteil der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Damit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig und bleibt bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder bis zur möglichen Rücknahme der Rechtsmittel in der Schwebe.
Nach der Strafprozessordnung hat die Kammer nun 15 Wochen Zeit, die schriftlichen Urteilsgründe abzufassen. Diese werden den Beteiligten zugestellt, woraufhin die Revisionsführer einen Monat zur Begründung ihrer Rechtsmittel erhalten. Über die konkreten Revisionsgründe gaben weder Gericht noch Staatsanwaltschaft nähere Auskünfte.
Ballweg war wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei weiteren Fällen verwarnt worden, verbunden mit der Möglichkeit, eine Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro zu verhängen. In den zentralen Anklagepunkten, die den Vorwurf des versuchten Betrugs in besonders schwerem Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen sowie die Hinterziehung der Einkommensteuer betrafen, wurde er freigesprochen. Die verurteilten Taten betreffen Umsatzsteuervoranmeldungen seiner Firma in Höhe von 19,53 Euro sowie versuchte Steuerhinterziehungen bei Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer von zusammen rund 2.100 Euro.
Darüber hinaus sprach die Kammer Ballweg eine Entschädigung für die vollzogene Untersuchungshaft, den Vermögensarrest und die bei ihm durchgeführte Durchsuchung zu. Der strafrechtliche Vermögensarrest wurde aufgehoben.