Notfallsanitäter wegen heimlicher Verabreichung von Beruhigungsmitteln verurteilt

München, 17. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht München II hat einen 28-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Große Jugendkammer als Jugendschutzgericht setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus.

Nach den Feststellungen des Gerichts mischte der Angeklagte seiner damaligen Partnerin 2019 heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk. Die Frau litt anschließend unter starkem Schwindel und war mehrere Stunden nahezu nicht ansprechbar.

Beruhigungsmittel in Getränk und Infusion

Im Jahr 2023 verabreichte der Angeklagte während seiner Tätigkeit als Notfallsanitäter einer Kollegin dasselbe Mittel zunächst über eine Getränkedose. Später soll er heimlich eine weitere Ampulle in eine Infusion gegeben haben. Die Frau erlitt Schwindel, Benommenheit und einen teilweisen Gedächtnisverlust.

Die Kammer wertete die Taten als gefährliche Körperverletzung durch gesundheitsschädliche Stoffe und mittels hinterlistigen Überfalls. Als Motiv sah sie eine sexuelle Anziehung des Angeklagten durch die Hilflosigkeit der Betroffenen an.

Strafschärfend berücksichtigte das Gericht den erheblichen Vertrauensbruch. Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wertete es unter anderem den Zeitablauf, eine Schlichtungsvereinbarung und seine positive Sozialprognose.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklägerin können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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