
Koblenz, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Landgericht Koblenz hat im Strafverfahren „Operation Chargeback“ die Akten an die Generalstaatsanwaltschaft zurückgegeben. Nach Prüfung der Anklage im Zwischenverfahren hält die 15. Strafkammer weitere umfangreiche Ermittlungen und Datenauswertungen für erforderlich. Die Entscheidung erging am 28. Oktober 2026 (Az. 15 KLs 51 Js 399/26).
Die Anklage vom Juni 2026 betrifft insbesondere zahlreiche Fälle des versuchten und vollendeten Computerbetrugs. Nach neuen Erkenntnissen könnte es sich jedoch teilweise um Betrug gemäß § 263 StGB statt um Computerbetrug nach § 263a StGB handeln.
Entscheidend sei, ob Kreditkarteninhaber ihre Daten täuschungsbedingt selbst eingegeben und Zahlungsvorgänge ausgelöst hätten oder Dritte die Daten in den Zahlungsprozess eingebracht hätten. Auch die Herkunft der verwendeten Kreditkartendaten könne die strafrechtliche Bewertung beeinflussen.
Da die konkreten Tatabläufe noch nicht ausreichend aufgeklärt seien, hält die Kammer weitere Nachermittlungen für notwendig. Zugleich prüft das Gericht, ob die bestehenden Haftbefehle aufrechterhalten werden können.




