
München, 25. Juni 2026 (JPD) Der Bayerische Landtag hat einstimmig umfassende Änderungen des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen und setzt zentrale Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission um. Das Gesetz tritt am 15. September 2026 in Kraft.
Kernstück der Reform ist die Einführung eines Richtervorbehalts für Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände, die länger als 72 Stunden dauern. Zudem wird die Flucht- oder Befreiungsgefahr als eigenständiger Anordnungsgrund für eine solche Unterbringung gestrichen. Gefangene erhalten künftig ein gesetzlich verankertes Recht, während einer Unterbringung ihre Verteidigung zu informieren, um eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen.
Darüber hinaus verbessert das Gesetz den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Psychologen im Justizvollzug durch angepasste datenschutzrechtliche Regelungen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte, Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen beträfen einen besonders grundrechtssensiblen Bereich. Der Richtervorbehalt schaffe nach 72 Stunden eine zusätzliche unabhängige Kontrollinstanz. Zugleich betonte er, Vorfälle wie in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dürften sich nicht wiederholen.
Neben den gesetzlichen Änderungen setzt das Justizministerium weitere Empfehlungen der Expertenkommission durch Verwaltungsvorschriften um. Dazu gehören die Einführung sogenannter besonderer Schutzräume als milderes Mittel zur Unterbringung, neue Dokumentations- und Berichtspflichten sowie überarbeitete bauliche Standards für besonders gesicherte Hafträume.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe dauert unterdessen an. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, deren frühere Stellvertreterin sowie elf weitere Bedienstete zum Landgericht Augsburg erhoben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.





