Berlin, 26. August 2025 (JPD) – Das Kammergericht hat im Prozess um die Vorbereitung eines Anschlags auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift einen 16-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie der Staatsschutzsenat am Dienstag entschied (Az. 2 St 4/25). Der Jugendliche wurde der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.

    Nach den Feststellungen des Senats hatte sich der Angeklagte, damals 14 Jahre alt, im Internet durch Propagandamaterial des sogenannten Islamischen Staates radikalisiert. Über soziale Medien stand er in Kontakt mit einem österreichischen Heranwachsenden, der 2024 einen Sprengstoffanschlag auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien plante. Der Angeklagte übersandte diesem unter anderem ein Bombenbauvideo und stellte einen Kontakt zu einem IS-Mitglied her. Zu einer Ausführung des Anschlags kam es nicht, da die österreichischen Behörden die Pläne rechtzeitig aufdeckten. Am 7. August 2024 wurde der mutmaßliche Haupttäter festgenommen, woraufhin drei Konzerte der Sängerin abgesagt wurden.

    Der Angeklagte legte im Verfahren ein umfassendes Geständnis ab. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe in gleicher Höhe mit Bewährung beantragt, auch die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Verfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mit Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

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