Düsseldorf, 30. September 2025 (JPD). Die Maßnahmen zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Laut einer vom Justizministerium vorgelegten Evaluation konnte die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren zwischen dem zweiten Quartal 2024 und dem zweiten Quartal 2025 deutlich reduziert werden. Verfahren, die zuvor rund 16 Monate dauerten, werden nun im Schnitt nach gut zwölf Monaten abgeschlossen. In spezialisierten Asylkammern sind Entscheidungen sogar innerhalb weniger Wochen möglich.

Die Landesregierung hatte im August 2024 eine neue Asylzuständigkeitsverordnung eingeführt. Diese ordnete die Herkunftsstaaten von Asylsuchenden bestimmten Verwaltungsgerichten zu und verstärkte die Gerichte personell. Durch diese Spezialisierung und den Aufbau zusätzlicher Kammern konnten Altverfahren schneller bearbeitet und neue Verfahren zügig abgeschlossen werden.

Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Asylverfahren wirkt nachhaltig

Justizminister Benjamin Limbach erklärte, dass die gezielte Neuordnung der Zuständigkeiten und die personelle Aufstockung zu einer spürbaren Verkürzung der Verfahren geführt hätten. Den größten Anteil am Erfolg hätten die Richterinnen und Richter, die sowohl neue als auch alte Verfahren mit großem Engagement bearbeitet hätten. Nach Einschätzung des Ministers profitieren sowohl die Betroffenen, die schneller über ihre Bleibeperspektive informiert werden, als auch die Verwaltungsgerichte, die Rückstände abbauen können.

Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen sechs spezialisierte Kammern, die ausschließlich Asylsachen bearbeiten. Weitere Kammern sollen im Rahmen des Haushalts 2026 eingerichtet werden. Damit will die Landesregierung die Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren weiter vorantreiben.

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