
Am 5. Mai 2025 startete beim Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel als erstem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg die Pilotphase der elektronischen Aktenführung. Damit ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz erreicht. Erstmals wird die elektronische Akte (eAkte) in allen Gerichtsbarkeiten sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes im Echtbetrieb zur alltäglichen Verfahrensbearbeitung eingesetzt.
Der Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, erklärte: „Die elektronische Akte steht exemplarisch für eine moderne Justiz in einem digitalen Staat. Sie ist das Fundament für effiziente Abläufe, verbesserte Zusammenarbeit und schnellere Verfahren. Mit ihrem Einsatz schaffen wir zugleich zeitgemäße Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass nun auch die Arbeitsgerichtsbarkeit in die digitale Gegenwart übergeht, ist ein wichtiger Fortschritt – für die Justiz, aber vor allem für die Menschen, die auf sie vertrauen.“
In der Pilotphase werden am Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel sämtliche technischen, organisatorischen und fachlichen Anforderungen an die eAkte erprobt. Ziel ist es, die Potenziale der eAkte aufgrund der digitalen Arbeitsorganisation und der Effizienzsteigerung – insbesondere durch eine medienbruchfreie Verfahrensbearbeitung – voll auszuschöpfen. Die Erkenntnisse fließen in die geplante flächendeckende Einführung bei den weiteren Arbeitsgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin ein.
Die Einführung der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie der Brandenburger Justiz. Bereits abgeschlossen wurde die Regeleinführung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen sowie Immobiliarvollstreckungssachen. In Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen läuft derzeit die Pilotierung. Die Finanzgerichtsbarkeit arbeitet seit Oktober 2024 vollständig elektronisch. Auch an allen Verwaltungsgerichten und einzelnen Sozialgerichten ist die eAkte im Pilotbetrieb. In der Strafjustiz wird sie seit Februar 2025 in ausgewählten Deliktsbereichen behördenübergreifend eingesetzt, nachdem die Einführung bei den Staatsanwaltschaften im Bereich der Geldstrafenvollstreckung Ende 2024 abgeschlossen wurde. Zudem ist der digitale Regelbetrieb bei einigen Ordnungswidrigkeitenverfahren landesweit etabliert. Die Pilotierung in der Arbeitsgerichtsbarkeit wird technisch durch den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) und fachlich durch die Gemeinsame Verfahrenspflegestelle der Fachgerichtsbarkeit (GVPS) intensiv begleitet.
JM Brandenburg, 12.05.2025