Das anonyme Hinweisgebersystem der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) wird nach erfolgreicher Pilotphase um vier Jahre verlängert. Seit 2021 gingen 690 Hinweise ein, die zu hunderten Ermittlungsverfahren im Gesundheits- und Pflegebereich führten.

    Zum Schutz des Gesundheitssystems hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich im Oktober 2021 ein internetbasiertes anonymes Hinweisgebersystem bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ (ZKG) eingerichtet. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wird die Plattform nun um weitere vier Jahre verlängert. Justizminister Eisenreich: „Die ZKG ist ein deutschlandweit einmaliges Erfolgsmodell. Unsere Ermittler nehmen gezielt die schwarzen Schafe im Gesundheits- und Pflegebereich in den Blick. Seit der Einführung bis Ende Juni 2025 sind 690 anonyme Hinweise eingegangen. Die Hinweise haben seit der Einführung 2021 zu 276 Verfahren gegen bekannte Personen und 150 Verfahren gegen Unbekannt geführt.“

    Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts haben die Gesundheitsausgaben in Deutschland mit 538,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Eisenreich: „Vor diesem großen Wirtschaftssektor machen Kriminelle nicht Halt. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten. Dem muss der Staat entschlossen entgegentreten. Ich möchte allen Menschen, die unsere Gesundheit schützen, herzlich danken. Gegen die schwarzen Schafe, die sich bereichern wollen und nicht das Wohl und die Gesundheit ihrer Patienten im Blick haben, gehen wir entschlossen vor. Die Täter verursachen hohe finanzielle Schäden und riskieren in Einzelfällen Menschenleben.“

    Das Dunkelfeld im Bereich Betrug und Korruption im Gesundheitswesen ist groß, weil sowohl Bestechende als auch Bestochene nur Vorteile aus der Straftat ziehen. Eisenreich: „Das Hinweisgebersystem hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Es war eine gute Entscheidung, zusätzlich auf anonyme Hinweisgeber zu setzen. Unsere Ermittlerinnen und Ermittler der ZKG sehen genau hin, ob es sich um ernstzunehmende Hinweise handelt oder um Falschanzeigen, die ihrerseits strafrechtlich verfolgt werden müssen.“ Ein Missbrauch der Plattform war bislang nicht festzustellen.

    Hintergrund:

    Wie funktioniert das Hinweisgebersystem der ZKG?

    • Seit dem 1. Oktober 2021 betreibt die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Hinweisgeber-Plattform. 
    • Die Hinweisgeber-Plattform ist seit dem 1. Juli 2025 zu erreichen unter https://zkg.integrityline.app.
    • Das Online-System empfängt Hinweise anonym oder namentlich. Das Besondere: Es gibt eine Rückfragemöglichkeit bei anonymen Hinweisen. Minister Eisenreich: „Anonyme Meldungen allein sind oft nicht aussagekräftig genug, um einen strafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen. Durch das gesicherte Postfach kann die ZKG Rückfragen an den Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin stellen, ohne deren Identität feststellen zu können.“ 
    • Vergleichbare Plattformen werden u. a. auch bei der Polizei Baden-Württemberg, der Polizei Niedersachsen und dem Bundeskartellamt eingesetzt.

    StMJ, 09.07.2025

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