Im Freistaat lebt es sich sicher. So das Fazit von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2022 im Münchner Justizpalast. Diese wird jedes Jahr vom Bayerischen Landesamt für Statistik erstellt und bildet die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor bayerischen Strafgerichten ab. Eisenreich: „Bayerns Strafgerichte haben im Jahr 2022, wie im Vorjahr, etwa 109.000 Personen verurteilt. Das Risiko, in Bayern Opfer einer Straftat zu werden, ist gering. Allerdings gibt es Entwicklungen, die Sorgen machen. So ist im Jahr 2022 ein Anstieg im Bereich Volksverhetzung, Schleuserkriminalität und bei gefährlichen Körperverletzungen durch Jugendliche zu beobachten.“

Die Verurteilten 2022 in Zahlen:

  • Insgesamt 109.131 Personen sind im vergangenen Jahr im Freistaat rechtskräftig verurteilt worden, ein minimales Plus von 0,1 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: 2021 waren es 109.024.
  • Die Mehrzahl der Verurteilten war männlich, Frauenhatten einen Anteil von 17,8 %.
  • 48.268 nicht-deutsche Täter wurden im Jahr 2022 in Bayern verurteilt, ein leichter Anstieg von 1,1 %. Der prozentuale Anteil an allen Verurteilten liegt bei 44,2 %, etwas höher als im Jahr 2021 (43,8 %). Ohne Berücksichtigung der Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz, die täterschaftlich überwiegend nur von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden können, liegt ihr prozentualer Anteil an den insgesamt Verurteilten bei 42,3 % (41,8 % in 2021).
  • 7.065 Verurteilte waren Heranwachsende (im Alter zwischen 18 und 21 Jahren) – 7,4 % weniger als im Vorjahr und 4.106 waren Jugendliche (-4,8 %).

Auffälligkeiten:

  • Hass und Hetze nehmen weiter zu. Hass und Hetze verbreiten sich in erschreckendem Ausmaß. 297 Täter wurden 2022 insgesamt wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt (+17,9 %). 98 Täter hatten den nationalsozialistischen Völkermord gebilligt, geleugnet oder verharmlost (§ 130 Abs. 3 StGB) – ein Plus von 145 %. Eisenreich: „Der Kampf gegen Hasskriminalität steht ganz oben auf meiner persönlichen Agenda. Wir haben zahlreiche Maßnahmen gegen Hass und Hetze eingeleitet, die Wirkung zeigen. Hasskriminalität erhält immer wieder neuen Nährboden: Erst durch Corona, dann durch den Krieg in der Ukraine, seit Oktober durch den Terror-Angriff der Hamas auf Israel.“
  • Mehr Gewaltkriminalität von Jugendlichen. Insgesamt gab es im Jahr 2022 etwas weniger tatverdächtige Jugendliche und Heranwachsende. Aber: Im Bereich der Jugendgewaltkriminalität sind Zuwächse festzustellen. 641 Jugendliche wurden bayernweit wegen Straftaten der Gewaltkriminalität verurteilt (+4,6 %). Besonders deutlich ist die Steigerung bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 StGB von 14,7 % (477 verurteilte Jugendliche gegenüber 416 im Jahr 2021). Dazu gehören beispielsweise Angriffe mit Messern, Baseballschlägern oder aus Gruppen heraus. Eisenreich: „Durch Prävention einerseits und durch eine frühzeitige Intervention andererseits sollen Straftaten im Leben von jungen Menschen vermieden werden. Ein großer Teil der schweren und wiederholten Taten wird durch eine kleine Gruppe von Intensivtätern und aus Gruppen heraus verübt. Jugendliche Intensivtäter müssen frühzeitig gestoppt werden.“ Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz in diesem November den Bundesminister der Justiz gebeten, eine bundesweite Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben und auf dieser Grundlage zu prüfen, ob gesetzliche Änderungen angezeigt sind.
  • Mehr Kinderpornografie im Umlauf. Wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) wurden 676 Personen verurteilt, 21,1 % mehr als im Vorjahr (2021 waren es 558). Nachdem die Mindeststrafe 2021 auf ein Jahr erhöht wurde, plant der Bundesjustizminister, die Mindestfreiheitsstrafe auf sechs bzw. drei Monate abzusenken. Eisenreich zu dieser geplanten Änderung: „Die Hochstufung zu einem Verbrechen war zu undifferenziert. In besonderen Einzelfällen wird der bisherige Strafrahmen von mindestens einem Jahr dem Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht. Dies gilt beispielsweise für Fälle, in denen Eltern kinderpornografische Fotos aus Chats ihrer Kinder anderen Eltern zu Warnzwecken weiterleiten. Die Justizministerkonferenz hat sich daher im Herbst 2022 und in diesem Frühjahr dafür ausgesprochen, die Mindeststrafe für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie abzusenken, um Ausnahmefällen besser Rechnung tragen zu können. Ich begrüße, dass der Bundesjustizminister diese Beschlüsse aufgreift. Der Schutz von Kindern hat in der bayerischen Justiz höchste Priorität. Deshalb arbeiten wir mit großem Einsatz daran, dass der Umgang mit Kinderpornografie in den anderen Fällen konsequent bestraft wird.“
  • Mehr Schleuser aus dem Verkehr gezogen. Die Zahl der verurteilten Schleuser nach § 96 Aufenthaltsgesetz ist im vergangenen Jahr mit 525 Tätern im Vergleich zum Vorjahr um 16,2 % gestiegen. Eisenreich: „Organisierte Schleusergruppen gehen äußerst skrupellos vor. Diese Straftaten werden bei uns nicht geduldet, sondern mit Nachdruck verfolgt.“ Bayerns Justiz hat auf diese Entwicklung frühzeitig reagiert. Bereits seit 2018 bestehen bei den grenznahen Staatsanwaltschaften Spezialabteilungen nach dem sogenannten „Traunsteiner Modell“.
  • Mehr Trunkenheitsfahrten. Straftaten im Straßenverkehr führen mit einem Anteil von etwa einem Viertel an allen Straftaten die Statistik traditionell an. Im Jahr 2022 waren es 25,3 % – ein Plus von 4,4 %. Auffällig: Die Trunkenheitsfahrten sind nach einer deutlichen Abnahme im Jahr 2021 um 16,2 % wieder erheblich um 18,5 % gestiegen. Eisenreich: „Nach dem Ende der Corona-Pandemie ist wieder deutlich mehr Alkohol am Steuer erkennbar.“

Weiterer Reformbedarf:

  • Kampf gegen Antisemitismus: „Nach dem menschenverachtenden Terror-Angriff der Hamas auf Israel kam es seit dem 7. Oktober 2023 in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde“, so Eisenreich. Das geltende Strafrecht werde dem besonderen Unrecht dieser Handlungen zum Teil nicht gerecht. Der Minister: „Deshalb hat Bayern am vergangenen Freitag im Bundesrat einen Gesetzesantrag für eine Bundesratsinitiative vorgestellt, um die sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen.“
  • Verurteilungen von Stalkern: 107 Personen (93 Männer und 14 Frauen) wurden 2022 wegen Nachstellung (§ 238 StGB) für schuldig befunden, ähnlich viele wie im Vorjahr. Eisenreich: „Seit dem 1. Oktober 2021 gelten die von Bayern geforderten verschärften Stalkingvorschriften. Wir müssen Stalkern frühzeitig Grenzen setzen, um die Opfer besser zu schützen.“ Die Justizministerkonferenz forderte im November auf Initiative Bayerns und Hamburgs einen besseren Schutz vor heimlicher Überwachung durch Bluetooth-Tracker und Peilsender. Der Minister warnt: „Die Vorstellung, jederzeit durch den Ex-Partner aufgespürt werden zu können, kann gravierende seelische und körperliche Folgen bei den Betroffenen auslösen.“
  • Wegen Cyberstraftaten (Computersabotage, Datenveränderung, Abfangen und Ausspähen von Daten, Datenhehlerei) wurden insgesamt nur 19 Personen verurteilt (2021: 15). Eisenreich: „Die niedrige Zahl an Verurteilten zeigt einmal mehr den erhöhten Reformbedarf. Das Strafrecht muss endlich mit der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten. Zum einen müssen die Strafrahmen der Grundtatbestände angehoben und an die Strafen der analogen Welt angepasst werden. Zum anderen muss das besondere Unrecht bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen besonders geahndet werden. Bayern hat dazu Reformvorschläge vorgelegt.“
  • Kriminelle gehören oftmals zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten für ihre Zwecke missbrauchen. Schon jetzt greifen sie zu generativer KI und setzen Deepfakes ein – täuschend echt wirkende Bilder, Stimmen oder Videos. Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Vieles ist noch gar nicht absehbar. Generative KI-Programme sind für jedermann verfügbar, immer leichter zu bedienen und von immer besserer Qualität. Das Strafrecht muss deshalb auf der Höhe der technologischen Entwicklungen sein.“ Auf Initiative Bayerns fordern die Justizministerinnen und -minister das Bundesjustizministerium auf, zusammen mit einer Expertengruppe aus Vertretern von Justiz und IT-Sicherheitsforschung Klarheit über den rechtspolitischen Handlungsbedarf angesichts des technologischen Fortschritts zu schaffen. Eisenreich: „Das Tempo der Digitalisierung ist rasant. Mit dem technischen Fortschritt werden sich auch die damit verbundenen strafrechtlichen Fragen weiter verändern. Die Risiken müssen zeitnah in den Blick genommen werden.“

Eisenreichs Fazit: „Polizei und Justiz setzen sich mit aller Kraft dafür ein, dass Bayern Deutschlands sicherstes Bundesland bleibt. Dafür möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei und Justiz herzlich bedanken. Die Strafgesetze werden jedoch in Berlin gemacht. Deshalb erwarte ich vom Bundesjustizminister, dass er wichtige Reformen angeht.“

(c) StMJ, 27.11.2023

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