Alle bayerischen Gerichte – das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte – arbeiten in Zivil- und Familiensachen seit gestern (18. Dezember) mit der E-Akte. Erstinstanzlich neu eingehende Zivil- und Familienverfahren behandeln die Amts- und Landgerichte nur noch in digitaler Form. Bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bayerischen Obersten Landesgericht werden diese Verfahren dann mit elektronischen Akten nahtlos weitergeführt. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive mit Nachdruck voran. Von der Eingangs- bis zur Revisionsinstanz: Die bayerische Justiz führt Verfahren in Zivil- und Familiensachen digital. Unsere Richterinnen und Richter können in Zivil- und Familiensachen nun von der ersten bis zur letzten Instanz mit elektronischen Akten arbeiten. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“

Nach Pilotierungsphasen, bei denen der Einsatz der elektronischen Akte am Oberlandesgericht München, den Landgerichten Landshut, Regensburg und Coburg sowie den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg in Zivil- und Familiensachen sorgfältig getestet wurde, begann die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten. Den Anfang machten ab 2021 die Landgerichte, seit 2022 gefolgt von den Oberlandesgerichten, dem Bayerischen Obersten Landesgericht sowie allen Amtsgerichten. Die Regeleinführung in Zivil- und Familiensachen ist nun abgeschlossen.

Außerdem ist bei den Amtsgerichten die Regeleinführung in Grundbuch-, Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen weit fortgeschritten.

Zudem wird die elektronische Akte derzeit an weiteren Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen.

Bis heute wurden über 350.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten.“

Auch der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt.

Der Freistaat Bayern setzt auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital geführt. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Mich freut die große Bereitschaft in der bayerischen Justiz, die neuen digitalen Möglichkeiten zu nutzen.“

Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder auf bayerische Initiative beschlossen, eine von Bund und Ländern gemeinsam besetzte Reformkommission einzusetzen. Diese soll Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“

Eisenreich bedankt sich bei den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gerichte: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

(c) StMJ, 19.12.2023

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