Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat im März und April 2024 Anklagen vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gegen zwei weibliche Mitglieder des sog. Islamischen Staats (IS) erhoben.

Die Angeschuldigten, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind verdächtig, unabhängig voneinander im Oktober 2014 über die Türkei nach Syrien ausgereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung IS angeschlossen zu haben. Die Ehemänner der Angeschuldigten, die der sog. „Wolfsburger Gruppe“ angehörten, hatten Deutschland bereits zu früheren Zeitpunkten verlassen, in Syrien eine militärische Ausbildung erhalten und sich als aktive Kämpfer an der militanten Terrorgruppe beteiligt. 

Mutmaßlich auf einer salafistischen, radikal-jihadistischen Überzeugung beruhend, unterstützten die Angeschuldigten ihre Ehemänner dabei, indem sie an wechselnden Orten in Syrien den Haushalt versorgten und die vom IS erwartete Rolle als Frau eines Kämpfers „des Kalifats“ ausfüllten. Während im Haushalt der einen Angeschuldigten mehrere minderjährige Kinder lebten, die der IS-Ideologie folgend erzogen wurden, kümmerte sich die andere Angeschuldigte, die selbst kinderlos ist, um die Kinder von anderen IS-Mitgliedern, beispielsweise, wenn diese aufgrund von Kampfeinsätzen ortsabwesend waren. 

Die Angeschuldigten, die nicht gemeinschaftlich gehandelt haben und sich deshalb in gesonderten Verfahren vor dem Oberlandesgericht wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verantworten müssen, sind im August 2018 bzw. im November 2019 nach Deutschland zurückgekehrt. 

Wegen fehlender Haftgründe befinden sich beide auf freiem Fuß.

(c) GenStA Celle, 30.04.2024

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