
Die Bundesanwaltschaft ließ in Dänemark den dänischen Staatsbürger Ali S. festnehmen, der im Verdacht steht, für einen iranischen Geheimdienst in Deutschland spioniert zu haben. Er soll in Berlin gezielt jüdische Einrichtungen und Personen ausgespäht haben, offenbar zur Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher oder sogar terroristischer Operationen. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs, das Verfahren beruht auf Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Die Bundesanwaltschaft hat letzten Donnerstag (26. Juni 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2025 den dänischen Staatsangehörigen Ali S. im Wege der Rechtshilfe von Beamten der Politiets Efterretningstjeneste (PET) in Aarhus (Dänemark) festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ali S. erhielt Anfang des Jahres 2025 von einem iranischen Geheimdienst den Auftrag, in Berlin Informationen über jüdische Örtlichkeiten und bestimmte jüdische Personen zu sammeln. Zu diesem Zwecke spähte er im Juni 2025 vor Ort drei Objekte aus. Dies diente mutmaßlich der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen in Deutschland, möglicherweise bis hin zu Anschlägen gegen jüdische Ziele.
Der Beschuldigte wird nach seiner Überstellung aus Dänemark dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Das vorliegende Verfahren geht auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz zurück. Mit der Durchführung der polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Generalbundesanwalt, 01.07.2025