
Berlin, 19. November 2025 (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsordnungen A für Berliner Landesbeamte im Zeitraum von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung des Zweiten Senats verstießen die Vorschriften überwiegend gegen das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz, das eine amtsangemessene Besoldung sicherstellen soll. Der Senat wies das Land Berlin an, bis spätestens 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen zu schaffen.
Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung vielfach verfassungswidrig
Grundlage der Entscheidung waren mehrere Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts zu einzelnen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zwischen 2008 und 2017. Das Bundesverfassungsgericht prüfte daraufhin sämtliche Besoldungsordnungen A und den gesamten Zeitraum bis Ende 2020. Die Richter konkretisierten dabei ihren bisherigen Maßstab zur Kontrolle von Beamtenbesoldung in drei Stufen: Vorabprüfung der Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung in Bezug auf wirtschaftliche Entwicklung und Lebensstandard sowie Prüfung einer möglichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.
Die Überprüfung ergab, dass rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung nicht erreichten. Besonders betroffen waren die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 in den Jahren 2008 bis 2020. Auch die kontinuierliche Fortschreibung der Bezüge durch den Gesetzgeber war in vielen Fällen unzureichend, sodass die Beamten über Jahre hinweg real unterbezahlt waren. Die Richter betonten, dass selbst haushaltspolitische Erwägungen eine Verletzung des Alimentationsprinzips nicht rechtfertigen können.
Nach Auffassung des Gerichts dient das Alimentationsprinzip der Sicherung der Unabhängigkeit von Beamtinnen und Beamten und trägt zur Funktionsfähigkeit einer leistungsfähigen Verwaltung bei. Die Besoldung muss daher einen ausreichenden Abstand zur Prekaritätsschwelle wahren und die besonderen Pflichten des Berufsbeamtentums widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht legte zudem erstmals einen systematischen Prüfungsrahmen für die Fortschreibung der Besoldung unter Einbeziehung von Tariflohnindex, Nominallohnindex, Verbraucherpreisindex und internen Abstandsvergleichen fest.
Die Entscheidung hat Bedeutung für zahlreiche Verfahren in anderen Bundesländern und setzt einen klaren Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung. Berlin ist nun verpflichtet, die Besoldungsordnungen A verfassungskonform anzupassen und die bisherigen Defizite zu korrigieren.