
Die Verurteilung des ehemaligen, inzwischen in den Ruhestand versetzten Oberbürgermeisters der Stadt Halle Dr. W. wegen falscher uneidlicher Aussage ist rechtskräftig.
Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte Herrn Dr. W. am 18.04.2024 wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Euro verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hatte Herr Dr. W. im Oktober 2020 in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle als Zeuge in drei Punkten bewusst falsch ausgesagt. In diesem Zivilprozess hatte der ehemalige Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG), deren Aufsichtsratsvorsitzender Herr Dr. W. zum damaligen Zeitpunkt war, die EVG auf rückständiges Geschäftsführergehalt in Anspruch genommen.
Gegen das Urteil hatte Herr Dr. W. Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 24.07.2025 als unbegründet verworfen hat (Az.: 6 StR 465/24). Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig.
LG Halle, 05.08.2025