
Karlsruhe, 26. September 2025 (JPD) – Die Verurteilungen im Zusammenhang mit den Silvester-Krawallen in Bonn-Medinghoven zum Jahreswechsel 2022/2023 sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revisionen dreier Angeklagter zurück und bestätigte damit die Urteile des Landgerichts Bonn. Gegen mehrere Jugendliche waren Jugendstrafen und Auflagen verhängt worden, nachdem sie an Angriffen auf Polizisten und gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt gewesen waren.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die überwiegend jugendlichen Täter über soziale Netzwerke verabredet, in der Silvesternacht Barrikaden zu errichten und Polizeikräfte mit Pyrotechnik und Steinen anzugreifen. Auf dem Europaring in Bonn-Medinghoven zündeten sie kurz vor Mitternacht Müllcontainer an und bewarfen die eintreffenden Beamten mit Feuerwerkskörpern. Erst durch das Einschreiten einer Hundertschaft konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden.
Silvester-Krawalle in Bonn-Medinghoven: Urteile rechtskräftig
Zwei der Angeklagten erhielten Jugendstrafen von sechs und acht Monaten auf Bewährung, ein weiterer musste 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Mit den Beschlüssen vom 27. August 2025 (Az. 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25) erklärte der 2. Strafsenat des BGH die Rechtsmittel als unbegründet. Damit sind die Urteile des Landgerichts Bonn vom Februar 2024 und Februar 2025 endgültig.