
Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Münsterland und ein Mitangeklagter wurden wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie im Zusammenhang mit kommunalen Bauprojekten unrechtmäßige Vereinbarungen getroffen hatten. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen verworfen – das Urteil ist rechtskräftig.
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts vereinbarte der damalige Bürgermeister einer Gemeinde im Münsterland mit dem Mitangeklagten, diesen gegen Zahlung einer hohen Geldsumme als Investor bei Projekten der Gemeinde zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund schloss der damalige Bürgermeister im Jahr 2019 als Vertreter der Gemeinde pflichtwidrig zwei notarielle Kaufverträge über Grundstücke ab, die mit einer Kindertagesstätte sowie mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden sollten. Erworben wurden die Grundstücke durch neu gegründete Gesellschaften, die der Mitangeklagte kontrollierte. Letztlich scheiterten beide Bauvorhaben.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluss vom 30. Juli 2025 – 4 StR 244/25
Vorinstanz:
Landgericht Münster – Urteil vom 11. Dezember 2024 – 8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)
BGH, 07.08.2025