
Karlsruhe, 28. Oktober 2025 (JPD) – Das Urteil wegen des Doppelmords an zwei ukrainischen Staatsangehörigen in Oberhausen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2025 (Az. 4 StR 350/25) die Revisionen der vier jugendlichen Angeklagten verworfen und damit die Schuldsprüche sowie die verhängten Jugendstrafen bestätigt.
BGH bestätigt Schuldsprüche im Mordprozess von Oberhausen
Das Landgericht Essen hatte die damals 14- und 15-jährigen Täter im Dezember 2024 wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie weiterer Delikte verurteilt. Zwei Angeklagte erhielten Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, zwei weitere von jeweils zehn Jahren.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Jugendlichen am 10. Februar 2024 am Hauptbahnhof Oberhausen zwei Ukrainer gemeinschaftlich angegriffen. Dabei setzten sie laut Urteil ein Messer und einen Teleskopschlagstock ein. Beide Opfer wurden tödlich verletzt.
Der 4. Strafsenat des BGH sah keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Landgerichts Essen und wies die Revisionen der Angeklagten vollständig zurück. Mit dem Beschluss ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.