
Leipzig, 16. Oktober 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Berliner Polizeibeamter wegen einer fingierten Verkehrskontrolle bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 13. Februar 2025 (Az. 506 KLs 14/24). Damit ist das Urteil, das beide Männer wegen Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilte, rechtskräftig.
BGH bestätigt Urteil zu fingierter Verkehrskontrolle – Verurteilung rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die beiden Beamten am Abend des 19. Juli 2023 in Berlin eine Verkehrskontrolle vorgetäuscht. Obwohl sie an diesem Tag nicht im Dienst waren, nutzten sie ein ziviles Polizeifahrzeug, um den Fahrer eines anderen Wagens auf der A100 zum Anhalten zu bewegen. Anschließend ließen sie den Mann aussteigen, tasteten ihn ab und zwangen ihn, in ihr Fahrzeug zu steigen. Dort wurde er etwa zwölf Minuten festgehalten, während einer der Beamten das Auto des Betroffenen durchsuchte. Anschließend durfte der Mann weiterfahren.
Das Gericht konnte weder Motiv noch Hintergrund der Tat aufklären. Es stellte jedoch fest, dass die Angeklagten ihre dienstliche Stellung missbraucht hatten, um unter dem Deckmantel polizeilicher Autorität in die Freiheit des Opfers einzugreifen.
Missbrauch der Amtsstellung führt zu besonders schwerem Fall
Das Landgericht wertete das Verhalten als Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Da keine tatsächliche Verkehrskontrolle beabsichtigt war, fehlte es an einer rechtlichen Grundlage für den Eingriff. Bei der Strafzumessung erkannte das Gericht einen besonders schweren Fall der Nötigung gemäß § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB), da die Angeklagten ihre amtliche Stellung missbraucht hatten.
Der BGH sah in der Revision keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Freiheitsstrafen von jeweils neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, bleiben bestehen.