
Berlin, 3. November 2025 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Verurteilung eines russischen Staatsangehörigen wegen zweifachen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten in Murnau bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde mit Beschluss vom 16. Oktober 2025 (Az.: 1 StR 314/25) verworfen, das Urteil des Landgerichts München II ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes in Murnau
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der in der sowjetischen Armee ausgebildete Angeklagte am 27. April 2024 während eines Trinkgelages in der Nähe eines Einkaufszentrums in Murnau einen Streit mit zwei stark alkoholisierten, kriegsversehrten ukrainischen Soldaten begonnen. Anschließend holte er ein Messer aus seiner Wohnung und erstach das erste Opfer mehrfach am Hals, was zum sofortigen Tod führte. Den zweiten Soldaten, den er als einzigen Zeugen seiner Tat betrachtete, tötete er mit mehreren Messerstichen in Rücken und Hals. Die Tat dauerte weniger als eine Minute; beide Opfer erlagen ihren Verletzungen noch vor Ort bzw. kurz danach im Krankenhaus.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der BGH sah in der Revision keinen Rechtsfehler, insbesondere nicht bei der Beurteilung der Schuldschwere. Das Urteil des Landgerichts vom 7. März 2025 (Az.: 1 Ks 501 Js 490/24) ist damit endgültig rechtskräftig.
Der Fall zeigt die konsequente Anwendung der Strafrechtsnormen bei Gewalttaten gegen besonders schutzwürdige Personen, hier kriegsversehrte Soldaten, und unterstreicht die Revisionskontrolle des Bundesgerichtshofs bei Mordurteilen.