Karlsruhe, 4. August 2026 (JPD). Der Bundespräsident hat Dr. Bernward Wollenschläger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Der bislang am Oberlandesgericht Naumburg tätige Jurist wurde vom Präsidium des Bundesgerichtshofs dem 1. Strafsenat zugewiesen.
Der 48-Jährige begann seine berufliche Laufbahn nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als Rechtsanwalt in einer international tätigen Kanzlei in Hamburg. Dort war er mehr als sechs Jahre tätig, bevor er im August 2014 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eintrat.
Während seiner Proberichterzeit war Wollenschläger beim Landgericht Hamburg eingesetzt. Im August 2016 wurde er dort zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Mitte Oktober 2018 folgte eine Abordnung an die Staatsanwaltschaft Halle.
Im Oktober 2019 wechselte Wollenschläger unter gleichzeitiger Ernennung zum Staatsanwalt in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Im Juli 2021 wurde er zum Richter kraft Auftrags ernannt, dem Landgericht Halle zugewiesen und an das Oberlandesgericht Naumburg abgeordnet.
Seit Oktober 2023 war Wollenschläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während dieser Tätigkeit wurde er im Juli 2024 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Naumburg befördert.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist neben allgemeinen Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Karlsruhe, München und Jena bundesweit für Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständig.





