
Mit Ablauf des 30. Juni 2025 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch in den Ruhestand getreten.
Herr Prof. Dr. Koch wurde im April 1959 in Göttingen geboren. Dort absolvierte er nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Sparkassenkaufmann und arbeitete bis zum Beginn seines Studiums in diesem Beruf. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und wurde dort 1990 mit der Arbeit „Die Abmahnung eines Mitglieds des Betriebsrats wegen eines betriebsverfassungswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber“ promoviert. Im Mai 1990 trat er in die Senatsverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ein, bevor er im Februar 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein wechselte. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht von 1993 bis 1994 wurde er im September 1994 an das Arbeitsgericht Stralsund versetzt, das er ab Oktober 1994 als Direktor leitete. Im September 1997 erfolgte seine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Vizepräsidenten er im März 2001 berufen wurde. Ab Januar 2004 war er als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Herr Prof. Dr. Koch wurde am 1. Juni 2005 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und zunächst dem Siebten Senat und ab September 2009 dem Ersten Senat zugeteilt, dessen stellvertretender Vorsitzender er ab Mai 2014 war. Im Juli 2010 hat ihm die Universität Göttingen eine Honorarprofessur verliehen.
Am 1. Februar 2016 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitet seitdem den für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat. In dieser Funktion hat Herr Prof. Dr. Koch die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht umfassend und nachhaltig geprägt. Maßgeblich hat er dazu beigetragen, unter Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben die Rechtsprechung zu prozessualen Sachvortrags- und Beweisverwertungsverboten und zum Recht der Massenentlassung weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind ferner mehrere unter seinem Vorsitz an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Kündigung von Arbeitnehmern kirchlicher Arbeitgeber wegen Wiederverheiratung bzw. Austritts aus der Kirche. Zahlreiche unter seinem Vorsitz ergangene Entscheidungen des Senats, ua. zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und für Menschen mit Schwerbehinderung sowie zur Vertraulichkeitserwartung bei Äußerungen von Arbeitnehmern in einer privaten Chatgruppe stießen über die Fachwelt hinaus in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse. Für die von ihm aufgezeigten Lösungen kündigungsrechtlicher Konfliktlagen hat Herr Prof. Dr. Koch sowohl bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch in der Arbeitsrechtswissenschaft große Anerkennung erfahren.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat Herr Prof. Dr. Koch sich mit zahlreichen Publikationen vor allem auf dem Gebiet des Kündigungsrechts sowie des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, aber auch des Verfahrensrechts in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben. Zudem war es ihm als Herausgeber eines Stichwortlexikons ein wichtiges Anliegen, das gesamte Arbeitsrecht auch für Laien verständlich aufzubereiten. Als Honorarprofessor hält er seit vielen Jahren Vorlesungen zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsgerichtsverfahren.
Als Mitglied des Präsidiums und als Präsidialrichter hat sich Herr Prof. Dr. Koch über lange Jahre für die Belange der Richterschaft und des nichtrichterlichen Dienstes eingesetzt. Besonders hervorzuheben ist sein langjähriges erfolgreiches Engagement als Projektleiter für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte.
Im gesamten Haus werden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hochgeschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit seinem Ausscheiden einen Richter, der sich um die Rechtsprechung und das Arbeitsrecht große Verdienste erworben hat.