DLRG und Wasserwacht rechnen für diesen Sommer mit vielen, auch unsicheren Schwimmern in Bayerns Badeseen. Coronabedingt fiel der Schwimmunterricht in den letzten Jahren oftmals aus. Der Beginn der Badesaison stellt kommunale Verantwortungsträger vor schwierige Fragen: Wann und wo sind Warn- und Hinweisschilder an öffentlichen Badestellen aufzustellen? Ist daneben eine Aufsicht erforderlich? In den vergangenen Jahren waren viele Kommunen verunsichert, ob kostenfreie, aber beispielsweise mit Stegen, Badeinseln oder Wasserrutschen versehene Badegelegenheiten an kommunalen Gewässern weiterbetrieben werden können. Teilweise kam es aus Sorge vor Haftungsrisiken sogar zum Rückbau von Anlagen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Viele Kommunen beschäftigen Fragen zu Verkehrssicherungspflichten an Badegewässern. Das betrifft insbesondere die Frage nach einer Aufsichtspflicht, wenn künstliche Anlagen am Wasser vorhanden sind.“ Hauptgrund war die Befürchtung, dass schon einige sogenannte „bädertypische Anlagen“ rechtlich zur Einstufung einer Badegelegenheit als „Naturbad“ führen und so eine Aufsichtspflicht wie bei einem Freibad begründen könnten.
Der Bayerische Landtag hat durch die Gewährung besonderer Haushaltsmittel die Ausarbeitung eines ausführlichen Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht bei Badegewässern ermöglicht. Mit Rechtsanwalt Dr. Georg Krafft konnte ein renommierter und spezialisierter Experte als Autor gewonnen werden. Außerdem haben sich Vertreter der Wasserwacht Bayern und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft mit wertvollen Beiträgen eingebracht. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag Petra Guttenberger: „Sicheres Baden ist sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer, als auch die Kommunen, also die Anbieterseite, von ganz besonderer Bedeutung. Mit dem Leitfaden wird dies ermöglicht. Auf dieser Basis steht einem gelungenen Sommer – und Badevergnügen nichts mehr im Wege.“
Der Leitfaden ist in der Schriftenreihe des bayerischen Justizministeriums veröffentlicht. Der Minister: „Der Leitfaden stellt nach sorgfältiger Rechtsprüfung durch den Experten fest: Wird für die Badenutzung in der freien Natur kein Eintritt verlangt, ist eine Aufsicht grundsätzlich nicht notwendig. Warn- und Hinweisschilder sind – anders als teilweise behauptet wird – regelmäßig ausreichende Maßnahmen.“
Außerdem klärt der Leitfaden ausführlich auf: Wie entstehen Verkehrssicherungspflichten? Wie weit reicht eine Sicherungspflicht? Der Leitfaden unterstützt die Verantwortlichen bei der Entscheidung, ob und welche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Der Minister abschließend: „Wir wollen die Städte und Gemeinden mit diesen Fragen nicht allein lassen. Ich hoffe, dass der Leitfaden den Verantwortlichen bei ihrer wichtigen Tätigkeit eine wertvolle Hilfe ist.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 7. Juli 2022