

Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln können zu verdeckter Gewinnausschüttung führen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2024 – I R 41/21 entschieden, dass mit Blick auf sog. Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann.