

Eilantrag des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ unzulässig
Mit Beschluss vom 6. Mai 2025 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ als unzulässig verworfen.