
BFH bestätigt Finanzgericht: Irrtumsbasierte Rückabwicklung steuerlich zulässig
Der BFH bestätigt, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen bei Zugewinnausgleich grundsätzlich steuerpflichtig ist. Eine rückwirkende steuerfreie Rückabwicklung ist jedoch möglich, wenn beide Ehegatten bei Vertragsabschluss einem Irrtum über die steuerlichen Folgen unterlagen. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme bleiben streng.