Spionageverdacht: Haftbefehl nach Drohnenaufnahmen bei Münchner Rüstungsunternehmen

München, 17. Juli 2026 (JPD). Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen Spionageverdachts erwirkt. Ihm werden sicherheitsgefährdendes Abbilden und sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll am Mittwochabend eine Drohne über dem Gelände eines deutschen Rüstungsunternehmens in München eingesetzt haben. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand fertigte er dabei möglicherweise sicherheitsrelevante Fotos und Videoaufnahmen zu Angelegenheiten der Landesverteidigung an.

Festnahme nach Hinweisen aus der Bevölkerung

Polizeikräfte nahmen den Mann noch am Abend des 15. Juli im Bereich des mutmaßlichen Tatorts vorläufig fest. Das Amtsgericht München setzte den auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl am folgenden Tag in Vollzug.

Der Beschuldigte befindet sich in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus dauern an.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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