Drei Gefangene erschossen: Festnahme wegen mutmaßlichen Kriegsverbrechens in Syrien

Karlsruhe, 30.09.2026 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat in Neuwied einen syrischen Staatsangehörigen wegen des dringenden Verdachts eines Kriegsverbrechens durch Tötung festnehmen lassen. Ibrahim A. soll im Jahr 2015 als Kommandeur einer oppositionellen Miliz in Syrien drei Gefangene erschossen haben.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gehörte der Beschuldigte zunächst den syrischen Streitkräften an und schloss sich spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz an.

Im September oder Oktober 2015 soll er gemeinsam mit weiteren Personen drei vermeintliche Angehörige des syrischen Regimes festgenommen haben. Die Gefangenen seien gezwungen worden, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder der Miliz zu gestehen. Anschließend soll Ibrahim A. ihnen aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf geschossen haben.

Die Festnahme erfolgte durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026. Der Beschuldigte soll noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet über den Vollzug der Untersuchungshaft.

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