Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Uniper SE als eines der führenden europäischen Energieunternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung einer Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) sowie beim vorausgegangenen Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, über die Durchführung der EnSiG-Kapitalherabsetzung beraten.

Die von Freshfields begleitete außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung vom 8. Dezember 2023 hat die EnSiG-Kapitalherabsetzung mit einer Mehrheit von über 99 % beschlossen.

Uniper hatte am 19. Dezember 2022 infolge der energiewirtschaftlichen Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine mit dem Bund einen Rahmenvertrag über finanzielle Stabilisierungsmaßnahmen nach dem EnSiG geschlossen. Die Stabilisierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2022 durch zwei ausschließlich mittelbar vom Bund gezeichneter Kapitalerhöhungen bei Uniper durchgeführt. Mit der EnSiG-Kapitalherabsetzung wird das derzeitige Grundkapital in drei Schritten um insgesamt rund 13,7 Mrd. Euro herabgesetzt. Hiermit sollen Grundkapital und Aktienanzahl auf ein markttypisches (Vor-Krisen-)Niveau reduziert sowie die bilanztechnische Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungsfähigkeit von Uniper wiederhergestellt werden.

Die Beratung von Freshfields umfasst alle Aspekte der rechtlichen Strukturierung der EnSiG-Kapitalherabsetzung, der Vorbereitung der entsprechenden außerordentlichen Hauptversammlung sowie des Abschlusses der Durchführungsvereinbarung mit dem Bund.

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