Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Zurich Versicherungs-Gruppe bei dem grenzüberschreitenden Formwechsel der Zurich Insurance plc, zuvor mit Sitz in Irland, in eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main beraten. Der grenzüberschreitende Formwechsel stellt einen der ersten seiner Art nach den neuen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes dar, mit denen die jüngste EU-Umwandlungsrichtlinie umgesetzt wurde.

Die Gesellschaft ist der Hauptversicherer für das Nichtlebensversicherungsgeschäft der Zurich in Deutschland und im Europäischen Wirtschaftsraum und verfügt über ein Zweigniederlassungsnetz in elf EWR-Mitgliedsstaaten, unter anderem auch in Irland, wo der grenzüberschreitende Formwechsel ohne Folgen für das dortige Inlandsgeschäft von Zurich bleibt. Die Firma der Gesellschaft lautet nach ihrer Sitzverlegung nach Frankfurt am Main Zurich Insurance Europe AG. Der grenzüberschreitende Formwechsel ist am 2. Januar 2024 wirksam geworden.

Die Sitzverlegung von Irland nach Deutschland folgte einer Überprüfung seitens Zurich im Hinblick auf die Struktur ihrer Geschäftsaktivitäten in Europa. Durch den grenzüberschreitenden Formwechsel ergab sich die Möglichkeit, die rechtliche Struktur und die Leitung der Gesellschaft des Unternehmens stärker an Deutschland als größten Markt nach dem Brexit auszurichten.

Die Beratung von Freshfields umfasste alle gesellschaftsrechtlichen, regulatorischen und arbeitsrechtlichen Aspekte des grenzüberschreitenden Formwechsels aus der deutschen Perspektive. Das Freshfields-Team wurde von Partner Dr. Thomas Bücker geführt, unterstützt durch Associate Caroline Kopp (beide Gesellschaftsrecht, Frankfurt). Die regulatorische Beratung erfolgte durch Partner Dr. Wessel Heukamp und Counsel Dr. David Schwintowski (Frankfurt/Singapur). Partner Dr. Thomas Müller-Bonanni und Counsel Dr. Alice Jenner (beide Düsseldorf) berieten im Arbeitsrecht.

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