Bundeskartellamt: TPG-Minderheitsbeteiligung an Techem nicht fusionskontrollpflichtig
Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass der geplante Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von unter 25 Prozent der Techem-Gruppe durch TPG nicht fusionskontrollpflichtig ist. Ein wettbewerblich erheblicher Einfluss durch TPG konnte im Einzelfall nicht festgestellt werden.