Bundeskartellamt

    Bundeskartellamt legt Jahresbericht vor: Fokus auf Wettbewerb in Digitalwirtschaft und Energie

    Das Bundeskartellamt hat in seinem Jahresbericht 2024/25 zentrale Entwicklungen bei der Kontrolle großer Digitalkonzerne, der Kartellverfolgung und Fusionskontrolle vorgestellt. Präsident Andreas Mundt betont die Bedeutung wirksamen Wettbewerbs für Innovation, faire Preise und eine stabile Marktwirtschaft – insbesondere auch im Bereich KI, Fernwärme und dem Mineralölsektor.

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    Zeitungsfusion trotz Bedenken: Kartellamt lässt Übernahme der Medienholding Süd zu

    Das Bundeskartellamt hat die vollständige Übernahme der Medienholding Süd – unter anderem Herausgeberin der „Stuttgarter Zeitung“ und des „Schwarzwälder Boten“ – durch die Neue Pressegesellschaft trotz wettbewerblicher Bedenken genehmigt. Zwar droht durch die Fusion auf lokalen Zeitungsmärkten in Baden-Württemberg eine marktbeherrschende Stellung, doch lag das Umsatzvolumen unterhalb der gesetzlichen Bagatellmarktschwelle.…

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    Bundeskartellamt genehmigt Lufthansa-Beteiligung an airBaltic trotz Bedenken

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer zehnprozentigen Minderheitsbeteiligung der Lufthansa an der lettischen Fluggesellschaft airBaltic trotz wettbewerblicher Bedenken freigegeben. Zwar konkurrieren beide Airlines auf mehreren Verbindungen zwischen Deutschland und dem Baltikum bei dünnem Wettbewerb, doch greifen die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten wegen der geringen Marktumsätze (Bagatellmarktklausel) nicht. Das Amt sieht jedoch einen…

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    Investoren in der Bundesliga: Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1

    Das Bundeskartellamt hat heute den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel.

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    Infineon darf Automobil-Ethernet-Geschäft von Marvell übernehmen

    Das Bundeskartellamt hat heute die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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