Kein Werktitelschutz für James-Bond-Figur „Miss Moneypenny“
Der BGH hat entschieden, dass die Filmfigur „Miss Moneypenny“ keinen Werktitelschutz genießt. Namen und Figur der Sekretärin im „James Bond“-Universum dürfen kommerziell genutzt werden, ohne dass urheberrechtlicher Titelschutz greift.