„Bundesregierung ist kein Faktensammler für den Bundestag“
Das Frage- und Informationsrecht des Bundestages ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4216). Danach ist es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Vielmehr diene das parlamentarische Fragerecht nach ständiger…