Bund Deutscher Kriminalbeamter

„Quick-Freeze-Verfahren“ nicht ausreichend zur Kriminalitätsbekämpfung

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH seine bisherige Linie zur Vorratsdatenspeicherung erwartungsgemäß fortgesetzt und hinsichtlich des deutschen Vorlageverfahrens erklärt hat, dass eine anlasslose Speicherung von Vorratsdaten gegen das EU-Recht verstößt. Dennoch soll es unter strengen Voraussetzungen möglich sein, Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu zu verpflichten, bestimmte Daten zu…

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