VGH Bayern

    Kruzifix in Schule verletzt Glaubensfreiheit

    Ein im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums angebrachtes Kruzifix verletzt laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof die Glaubensfreiheit zweier Schülerinnen und hätte entfernt werden müssen. Die Verpflichtung zum Besuch eines Alternativunterrichts während Schulgottesdiensten hält das Gericht hingegen für rechtmäßig.

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    Bayern überprüft ehrenamtliche Verwaltungsrichter auf AfD-Verbindungen

    Bayern überprüft derzeit alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf mögliche Verbindungen zur AfD. Hintergrund ist die Aufnahme der Partei in das Verzeichnis extremistischer Organisationen, das für die Verfassungstreueprüfung im öffentlichen Dienst herangezogen wird. Die Betroffenen müssen einen Fragebogen ausfüllen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister vorlegen.

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    Bahnübergang Reitmehring darf umgebaut werden

    Der Bahnübergang der Bundesstraße B 304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekanntgegebenem Urteil entschieden und damit den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der…

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    Corona Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden

    Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. Denn ein solcher Engpass war Förderzweck und damit Voraussetzung für die Gewährung. Dies ergibt sich aus den maßgeblichen Förderrichtlinien, die der bayerischen Corona Soforthilfe…

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    Verlust des Fraktionsstatus derAfD im Nürnberger Stadtrat ist rechtlich nicht zu beanstanden

    Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 18. Februar 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die vom Nürnberger Stadtrat in seiner Geschäftsordnung festgelegte Mindestfraktionsstärke von vier Stadtratsmitgliedern rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das hat zur Folge, dass der derzeit nur noch aus drei Stadtratsmitgliedern bestehenden Gruppe der AfD kein Fraktionsstatus…

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